Auf Nachfrage hat uns der Projektleiter der Deutschen Glasfaser mitgeteilt, dass sich bitte auch alle interessierten Alpener Bürger in den Randgebieten oder in nicht aufgeführten Strassen melden können. Der Hausanschlussbesteht aus 3 Komponenten.
Nein. Im Video ist das schön erklärt:
Das gibt es drei Möglichkeiten. Variante 1: Variante 2: Variante 3: Bei Flink sind die ersten 12 Monate kostenlos. Danach kostet es 50,-€ pro Monat. Die Bereitstellungsgebühr liegt bei einmalig 100,-€. Hochgerechnet auf 24 Monate Mindestvertragslaufzeit würden Sie ihren Anschluss also für 700,-€ erhalten, sofern Sie wieder rechtzeitig kündigen. Eine Investition in die Zukunft, welche auch den Wert und die Attraktivität Ihrer Immobilie steigert. |
Klares nein! Der Grund für diese Emfpehlung rührt daher, dass viele Nutzer ihren Internetanschluß per WLAN nutzen. Ebenso werden oft DECT-Telefone am Router betrieben. Diese Funksignale werden durch Umwelteinflüsse gestört. Insbesondere dicke Betondecken in neueren Häusern führen hier zu Problemen. Von daher ist es generell zu emfehlen, den Router so nah wie möglich an den benutzten Geräten zu platzieren. Nur so kann auch die volle Geschwindigkeit über Funk (WLAN) erreicht werden. Aber, wenn es mit dem Router im Keller jetzt funktioniert, dann wird es das auch weiterhin tun! Ob die volle Bandbreite genutzt werden kann, muss im Einzelfall ausprobiert werden. Hier kann keine Pauschalantwort gegeben werden. Wichtig zu wissen ist aber, dass dieses Konstrukt nicht zwangsläufig geändert werden muss! Nein. Der Unterschied liegt in der Technik.
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Ja, aber es gibt ein paar Dinge zu beachten.
Weil die neue Technik dann kostenlos und flächendeckend gebaut wird und ein vergleichbarer Tarif nur unwesentlich teurer ist. In der Tabelle wird es noch etwas klarer und detailierter. Klicken Sie drauf, dann wird es größer. IMMER der Bewohner der Wohnung/Immobilie und somit der Nutzer des Anschlusses. - Also der Mieter! Genau wie beim herkömmlichen Telefonanschluss, Vertragspartner ist hier immer der Mieter. Der Mieter ist ja auch derjenige, welcher den Anschluss nutzt. Der Unterschied liegt im Detail: Wo ein herkömmlicher Telefonanschluss in der Regel bereits vorhanden ist, so muss der neue Glasfaseranschluss erst noch gebaut und in die Immobilie/Wohnung verlegt werden. Damit ein solcher Anschluss gebaut werden darf, bedarf es der Zustimmung des Eigentümers des Grundstückes und der Immobilie. Bei mehreren Eigentümern entsprechend der Eigentümergemeinschaft. Vertragspartner ist und bleibt jedoch der Bewohner (Mieter) und dieser muss daher auch den Antrag stellen. Für die Zustimmung der/des Eigentümer ist ein sogenannter Gestattungsvertrag notwendig. Der Mieter "kann" sich um die Einholung der Zustimmung selbst kümmern und diese direkt mit seinem Antrag gemeinsam einreichen. Er "muss" es aber nicht! Ist der Antragssteller nicht der Eigentümer und ein entsprechender Gestattungsvertrag liegt vor dem Bau nicht vor, so ist die Deutsche Glasfaser verpflichtet dieses nachzuholen und wird sich selbst mit dem Eigentümer in Verbindung setzen. Stimmt der Eigentümer dem Bau zu, so ist alles schön. Tut er dieses widererwartend nicht, so kommt kein Vertrag zustande, da keine Leistung erbracht werden kann. Auf keinen Fall kann es schaden, vorab mit seinem Vermieter zu sprechen! |
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